Heimkosten
Die Heimentgelte werden mit Jahresbeginn neu festgesetzt.
Ab Jänner 2023 kostet ein Pflegeplatz im Einzelzimmer 137,80 Euro + 80 % des Pflegegeldes der jeweils gewährten Stufe pro Tag. Grundlage für den Pflegezuschlag ist die jeweilige Pflegegeldeinstufung des Heimbewohners.
Zur Bezahlung des Heimentgeltes ist das Einkommen der/des Heimbewohnerin/Heimbewohners heranzuziehen, 20 % der Pension und die Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt. Vom Pflegegeld verbleiben 10 % der Stufe 3 (50,28 Euro) der/dem Bewohner/in als Taschengeld.
Reicht das anrechenbare Einkommen zur Bezahlung nicht aus, wird Sozialhilfe gewährt. Wenn Sie dafür Unterstützung beim Ansuchen brauchen, können Sie sich gerne an die Sozialberatungsstellen wenden.
Kinder müssen in Oberösterreich im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht keinen Kostenbeitrag für den Heimaufenthalt ihrer Eltern leisten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Andrea Neidhart
Telefon: (07582) 685-65317
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Sabine Eder
Telefon: (07582) 685-65319
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