Sozialhilfe
Hilfe zur Unterstützung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs
Im Rahmen der Sozialhilfe wird eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können, geleistet.
Ziele
Ziele der oberösterreichischen Sozialhilfe im Sinn des Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (OÖ. SOHAG) sind
- Armut und soziale Ausgrenzung vermeiden und bekämpfen
- Beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben unterstützen.
Leistungen
Die Sozialhilfe im Sinn des OÖ. SOHAG umfasst monatliche Leistungen zur Unterstützung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs sowie ein Hineinnehmen in die gesetzliche Krankenversicherung, das heißt man erhält die e-card (falls nicht vorhanden).
Mit einer pauschalierten Leistung (=Richtsätze) soll besonders der regelmäßige Aufwand für Wohnung, Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie kulturelle und soziale Teilhabe abgedeckt werden.
Sind die Wohnungskosten gering oder kommt ein anderer dafür auf, werden die Richtsätze um bis zu 229 Euro pro Monat reduziert.
Voraussetzungen
Grundsätzlich können nur Personen eine Leistung aus der Sozialhilfe erhalten, die
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Voraussetzungen nach § 19 Meldegesetz erfüllen
- und zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind und
- Ihren eigenen Lebensunterhalt oder den Unterhalt ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und die mit ihren Einkünften unter dem Richtsatz der Sozialhilfe im sinn des OÖ. SOHAG liegen
- Sich ausreichend bemühen, die soziale Notlage zu bewältigen, z.B. durch Melden beim Arbeitsmarktservice (AMS), Bemühen um einen Arbeitsplatz oder Verfolgen von Ansprüchen gegen Dritte.
Bemühungspflicht
Unter die Bemühungspflicht fällt die Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte (z.B. Unterhaltsansprüche), bei deren Erfüllung die Sozialhilfe-Leistung nicht oder nicht in diesem Ausmaß erforderlich wäre sowie die Umsetzung ihr von einem Träger der Sozialhilfe im Sinn des OÖ. SOHAG oder einer Behörde nach diesem Landesgesetz aufgetragener Maßnahmen zur Abwendung, Milderung bzw. Überwindung der sozialen Notlage.
Bevor eine Leistung aus der Sozialhilfe gewährt werden kann, muss jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller zunächst ihre/seine eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einsetzen (Freibetrag für 2021 ist pro Haushalt: € 5.696,76).
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte, die dem Hilfesuchenden tatsächlich zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus müssen arbeitsfähige Sozialhilfe-Bezieherinnen bzw. Bezieher bereit sein, ihre Arbeitskraft einzusetzen bzw. müssen sie sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Bestehen Zweifel über die Arbeitsfähigkeit kann eine ärztliche Begutachtung und eine Abklärung der beruflichen Möglichkeiten in die Wege geleitet werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei

Petra Weber
Telefon: (07582) 685-65316
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