Sozialhilfeverband Kirchdorf an der Krems

Hauskrankenpflege

Die Hauskrankenpflege übernimmt die fachliche Krankenpflege zu Hause unter Berücksichtigung der körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse und unter Einbeziehung und Anleitung der Angehörigen.  Hauskrankenpflege wird auf Veranlassung des behandelnden Arztes durch diplomiertes Pflegepersonal durchgeführt. Während der gesamten Pflegedauer besteht daher auch der Kontakt zwischen den Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und dem behandelnden Arzt. 

Die Kosten pro Stunden werden anhand von Richtsätzen (Alleinstehende oder Verheiratete) festgelegt, die sich wie folgt errechnen:
   Monatliches Nettoeinkommen (Pensionen, Gehalt, Renten,...)
   – Abzüge (Pflegegeld, Mieten, Hausbesitzerpauschale, Betriebskostenpauschale,...)
   = Bemessungsgrundlage

Die Dauer der Pflege richtet sich nach dem medizinischen und pflegerischen (sozialen) Bedarf – aber maximal 30 Stunden pro Monat.