Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und kontrolliert, ob die Gebarung wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam sowie in Übereinstimmung mit dem Voranschlag geführt wird.
Eine weitere Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Kontrolle über die Einhaltung aller relevanten Gesetze und sonstigen Vorschriften.