Hinweisgeber- und Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG)

In Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetz wurde für die Sozialhilfeverbände in Oberösterreich ein interner Meldekanal eingerichtet. Dieser soll dazu dienen, Personen die Möglichkeit zu geben, Verstöße im Zusammenhang mit ihrer Arbeitstätigkeit zu melden.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Vertraulichkeit der Identität der HinweisgeberInnen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden gewahrt wird.

Meldungen können schriftlich an folgende Mailadresse gerichtet werden:
Meldestelle.OOE@shvLL.at

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